Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A.M.G. Dienstleistungen GmbH
Geschäftsführer: André Gharibeh
Grazer Straße 34
8101 Gratkorn

Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages für Durchführung diverser Dienstleistungen.

Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Abweichende Vereinbarungen in bestehenden Angeboten und/oder Verträgen haben Vorrang.

Art und Umfang der Leistung

Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Mehrarbeiten des Auftragnehmers werden gesondert verrechnet.

Abnahme, Gewährleistung und Haftung

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

Bei einmaligen Leistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise täglich – spätestens bei Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.

Werden vom Auftraggeber bei der festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen nicht weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung/Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit zur Ausführung der Dienstleistung getroffen hat.

Aufmass

Im Fall der Abrechnung nach Aufmaß gelten die Richtlinien des jeweiligen Bundesinnungsverbandes.

Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

Stellt eine Partei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind,  gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder  Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

Preise

Die vereinbarten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und sind – wenn nicht anders angeführt – die jeweilige gesetzliche MWST. noch hinzuzurechnen.

Kostenerhöhung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Wir weisen unsere Kunden besonders hin, dass die PARITÄTISCHE Erhöhung jeweils ab dem 01.01. zur Anwendung kommt! Eine Kopie des Schreibens seitens der Bundesinnung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ergeht entweder per Post oder mit der jeweiligen Jänner Monatsfaktura an den Auftraggeber.

Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche oder aus sonstigen Gründen einzubehalten, ist ausgeschlossen.

Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer mit dessen Forderungen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass dieser zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung des  Auftraggebers gerichtlich festgestellt oder eine Aufrechnung vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist.

Wird gegen den Auftraggeber der Konkurs beantragt oder eröffnet oder stellt der Auftraggeber einen Ausgleichsantrag, so verpflichtet er sich, den Auftragnehmer unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dienstleistung sofort einzustellen und erhält er das gesamte vereinbarte und – auch sonstige innerhalb der Zahlungsfrist – offene Entgelt(e).

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

  1. Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt Graz als vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
  2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Republik Österreich, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

Rechnungslegung

Die Rechnungslegung erfolgt jeweils am Ende eines Monats.

Rechnungener  A.M.G. Dienstleistungs GmbH sind binnen 14 Tagen fällig und sofern nicht anders schriftlich vereinbart ohne jeden Abzug zahlbar. Ungerechtfertigt abgezogener Skonto wird nachgefordert. Die Bezahlung muss in Euro erfolgen.

Bei Zahlungsverzug nach erfolgter Mahnung berechnen wir ab dem 10. Tag nach Mahnungsdatum – vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte – Verzugszinsen in der Höhe von 10 % pro Monat. Etwaige Mahn- und Inkassospesen, nötigenfalls auch die Kosten eines vom Auftragnehmer beauftragten Anwaltes zum Eintreiben offener Forderungen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Kunde eventuell anfallende Bankgebühren. Schecks und Kreditkarten werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers als zweifelhaft erscheinen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Sie berechtigen den Auftragnehmer auch, noch vorzunehmende Leistungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.

Bei mehreren Hauseigentümern haften alle für Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Für den Fall, dass der Hausverwalter nicht Namen und Anschrift der Hauseigentümer bei Vertragsabschluss bekannt gibt, haftet er neben diesen als Bürge und Zahler. Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft, oder bei Wechsel der Hausverwaltung ist der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Weitergabe bzw. Kündigung des Vertrages zuständig und verantwortlich.

Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

Übergang

Alle Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen gehen jedenfalls bei aufrechter Geschäftsbeziehung beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Diese sind zu verpflichten, diese Rechte und Pflichten auf allfällige weitere Rechtsnachfolger zu verbinden. Jeder Teil hat seine Verpflichtung aus dieser Geschäftsbeziehung solange zu erfüllen, bis der Rechtsnachfolger nachweislich darin eingetreten und eine diesbezügliche schriftliche Erklärung des Rechtsnachfolgers bei dem anderen Partner eingetroffen ist.

Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Rücktritt
Vom Vertrag kann ohne Bekanntgabe von Gründen zurückgetreten werden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss schriftlich, per Mail, Telefon, Fax oder Brief erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an:

A.M.G. Dienstleistungen GmbH
Grazer Straße 34
8101 Gratkorn

Tel.: +43 3124 / 22 191
Fax: +43 3124 / 22 191 – 15
Mobil:  +43 664 / 44 18 662

Mail: office@amg-dienstleistungen.at